FÖRDERUNG FÜR PFLEGEBEDÜRFTIGE UND MENSCHEN MIT BEHINDERUNG


Weiterführende Infos finden Sie hier:


Zuschuss durch die Pflegekasse

 

Bis zu 4.000 € Zuschuss können pflegebedürftige Menschen, die einen Pflegegrad (ehemals Pflegestufe) haben für Maßnahmen zur Verbesserung der individuellen Wohnsituation beantragen. Der Zuschuss wird für Kosten gewährt, welche im Zuge baulicher Veränderungen der Wohnungsanpassung entstehen. 

 

Dabei gilt das Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes von der Pflegekasse bezuschusst werden wenn:

 

(1) die häusliche Pflege durch Angehörige oder einen Pflegedienst erst durch den Umbau ermöglicht wird

(2) die häusliche Pflege erheblich erleichtert wird (es soll die Überforderung des Pflegebedürftigen und der pflegenden Person vermieden werden)

(3) die möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wieder hergestellt werden kann, um die Abhängigkeit von Pflegekräften zu verringern.

 

Leben mehrere pflegebedürftige Personen in einer gemeinsamen Wohnung, kann je Person ein Zuschuss von bis zu 4.000 € beantragt werden. Der Gesamtbetrag ist jedoch auf 16.000 € begrenzt.

 

Maßnahmen, die bezuschusst werden sind zum Beispiel folgende bauliche Veränderungen im Wohnumfeld:

 

(1) Barrierefreier Umbau eines kompletten Bades oder die behindertengerechte Anpassung eines Bades (z.B. Badewanne zu bodengleicher Dusche)

(2) Anpassung des Wohnbereiches an die Bedürfnisse eines Rollstuhlfahrers (z.B. Schaffung eines ebenerdigen Zugangs)

(3) Einbau eines Treppenliftes

(4) Umzug in eine behindertengerechte Wohnung

 

Alle Regelungen gelten für die soziale und private Pflegeversicherung gleichermaßen.

 

(§ 40 Absatz 4 SGB XI, § 23 SGB XI, AGB für Private Pflegeversicherung - MB/PPV 2017)

 

Förderung durch die KfW-Bank

 

Das KfW-Förderprogramm 455 zahlt Zuschüsse und Zulagen aus öffentlichen Förderzusagen sowie der privaten Pflegepflichtversicherung für die gleiche(n) Maßnahme(n), sofern deren Summe 10 % der förderfähigen Investitionskosten nicht übersteigt. Bei Überschreitung dieser Grenze wird der Zuschussbetrag des KfW-Programms entsprechend anteilig gekürzt. Die Förderung aus der sozialen Pflegeversicherung oder aus der privaten Pflege-Pflichtversicherung ist gegenüber der Zuschussförderung aus dem Programm 455 vorrangig in Anspruch zu nehmen.

 

Genaue Informationen finden sie hier:  www.kfw.de/zuschussportal

 

KfW-Förderprogramm 159 "Kredit zum altersgerechten Umbau"

 

Altersgerecht umbauen. Diese Maßnahmen fördert die KFW. Siehe https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/Finanzierungsangebote/Altersgerecht-umbauen-(159)/index-2.html. Bei dem Kredit-Förderprogramm 159 handelt es sich um eine zinsgünstige, langfristige Finanzierung von Umbaumaßnahmen mit denen Barrieren im Wohneigentum reduziert werden und der Wohnkomfort und die Sicherheit für den Lebensalltag von Menschen mit körperlichen Einschränkungen erhöht werden. Davon profitieren alle Altersgruppen: Es ermöglicht älteren Menschen einen längeren Verbleib in der gewohnten Umgebung, kommt behinderten oder in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen oder Familien mit Kindern zugute. Zusätzlich ermöglicht es den Schutz vor Wohnungseinbruch.

 

KFW-Service Hotline:

0800 539 9002 (kostenfreie Servicenummer)

Montag bis Freitag: 08.00-18.00 Uhr